Wichtig: Urlaubsansuchen ab 2 Tagen sind, nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Direktorin, persönlich zu stellen!
Beiblatt zum Ansuchen um Freistellung aus wichtigen Gründen
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch muss immer eine begründete Ausnahme sein!
Gesetzliche Grundlage:
Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenlehrer, darüber hinaus bis zu einer Woche der Schulleiter, mehr als eine Woche die Bildungsdirektion die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
Eine gerechtfertigte Verhinderung ist insbesondere:
Krankheit des Schülers; mit der Gefahr der Übertragung verbundene Krankheit von Hausangehörigen des Schülers; Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie vorübergehend der Hilfe des Schülers unbedingt bedürfen; außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in der Familie des Schülers - z.B Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse, einmalige Familienereignisse, Teilnahme an sportlichen Wettbewerben, spezielle Ausbildungen, Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist;
Wichtige Hinweise
1. Der/Die Erziehungsberechtigte übernimmt für diesen Zeitraum die volle Verantwortung.
2. Es besteht während dieser Zeit keine Schülerunfallversicherung.
3. Mit diesem Ansuchen nimmt der/die Erziehungsberechtigte zur Kenntnis, dass der versäumte Lehrstoff und Hausübungen unverzüglich in Eigenorganisation nachgeholt werden müssen.
Das Ansuchen ist spätestens drei Wochen (beim Ansuchen an die Bildungsdirektion
6 Wochen) vor der erbetenen Freistellung (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse) immer direkt beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin abzugeben, welche/r dieses bei Bedarf mit einer Stellungnahme der Direktion vorlegt.
Für Fragen stehen Ihnen der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin oder die Direktion gerne zur Verfügung!